Um eine Teilnahme an den internationalen Stipendienprogrammen und Konferenzen der IJP können sich feste und freie Journalistinnen und Journalisten aller Medienarten bewerben.
Das Mindestalter für die Teilnahme an allen IJP Programmen richtet sich nach der in den jeweiligen Gastländern vorausgesetzten oder erwünschten Qualifizierung der Bewerber. Sie sollten zwei bis drei Jahre Berufserfahrung mitbringen und nicht älter als 40 Jahre sein. Ausnahmen können mit den Koordinatoren der einzelnen Programme vorab besprochen werden.
Die IJP erwarten Bewerbungen, aus denen die Motivationen der Bewerberinnen und Bewerber eindeutig hervorgehen, indem sie ihr Interesse am betreffenden Programm und am Gastland klar erläutern.
Außerdem setzen die IJP für die Teilnahme an den Auslandsprogrammen gute bis sehr gute Sprachkenntnisse voraus.
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits am Zielort/Zielland des Programms arbeiten, können nicht berücksichtigt werden. Entscheidend für die Teilnahme ist nicht die Staatsangehörigkeit der Bewerber, sondern der Ort ihrer beruflichen Tätigkeit.
Die Bewerbung um ein IJP-Stipendium muss enthalten:
- einen tabellarischen oder ausformulierten, in jedem Fall aussagekräftigen Lebenslauf
- eine Erläuterung des journalistischen Interesses an dem betreffenden Programm
- eine Beschreibung und Auflistung der journalistischen Pläne im Ausland
- ein Gutachten über reguläre Tätigkeiten und journalistische Fähigkeiten, ausgestellt vom Ressortleiter oder Chefredakteur; freie Journalisten sollten ein Gutachten ihres wichtigsten Mediums beifügen; das Gutachten sollte nicht älter als drei Monate sein
- eine Bescheinigung darüber, dass die Bewerberin/der Bewerber für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts von der Redaktion freigestellt ist
- eine Liste der drei favorisierten Gastredaktionen (und ggf. Orte) im Ausland
- höchstens fünf schriftliche Arbeitsproben; Fernseh- und Rundfunkjournalisten werden gebeten, als Arbeitsnachweis keine Kassetten einzusenden, sondern eine Liste herausragender Beiträge
- falls möglich, einen glaubhaften Nachweis der Sprachkenntnisse (z.B. Toefl-Test, Sprachzeugnisse oder als Teil des o.g. Gutachtens)
- eine e-mail Adresse, unter der die Bewerberin/der Bewerber erreichbar ist
Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig sein. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich, nach Beendigung ihres Auslandaufenthalts einen mehrseitigen Erfahrungsbericht zu verfassen und ihn zusammen mit Kopien der im Ausland veröffentlichten Beiträge, bzw. Sendeprotokolle, an den jeweiligen Programmkoordinator zu schicken.
Bewerbungen für die Deutsch-Britische Journalistenkonferenz müssen enthalten:
- einen aussagekräftigen Lebenslauf, ein Passbild und eine kurze Erläuterung darüber, warum das Programm die Bewerberin/den Bewerber journalistisch interessiert
Alle Bewerbungen sind per Post direkt an den jeweiligen Programmkoordinator oder das jeweilige Programmbüro zu richten. (Bitte keine Einschreiben oder Päckchen). Zur Erleichterung des Bewerbungsverfahrens stellen einige IJP Programme Online-Bewerbungsformulare auf ihren Webseiten zur Verfügung.
Der Rechtsweg ist bei allen IJP-Ausschreibungen ausgeschlossen.