
Um eine Teilnahme an den internationalen Stipendienprogrammen und Konferenzen der IJP können sich feste und freie Journalistinnen und Journalisten aller Medienarten bewerben.
Das Mindestalter für die Teilnahme an allen IJP Programmen richtet sich nach der in den jeweiligen Gastländern vorausgesetzten oder erwünschten Qualifizierung der Bewerber. Sie sollten zwei bis drei Jahre Berufserfahrung mitbringen und nicht älter als 40 Jahre sein. Ausnahmen können mit den Koordinatoren der einzelnen Programme vorab besprochen werden.
Die IJP erwarten Bewerbungen, aus denen die Motivationen der Bewerberinnen und Bewerber eindeutig hervorgehen, indem sie ihr Interesse am betreffenden Programm und am Gastland klar erläutern.
Außerdem setzen die IJP für die Teilnahme an den Auslandsprogrammen gute bis sehr gute Sprachkenntnisse voraus.
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits am Zielort/Zielland des Programms arbeiten, können nicht berücksichtigt werden. Entscheidend für die Teilnahme ist nicht die Staatsangehörigkeit der Bewerber, sondern der Ort ihrer beruflichen Tätigkeit.
Die Bewerbung um ein IJP-Stipendium muss enthalten:
Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig sein. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich, nach Beendigung ihres Auslandaufenthalts einen mehrseitigen Erfahrungsbericht zu verfassen und ihn zusammen mit Kopien der im Ausland veröffentlichten Beiträge bzw. Sendeprotokolle an den jeweiligen Programmkoordinator zu schicken.
Bewerbungen für die Deutsch-Britische Journalistenkonferenz müssen enthalten:
Alle Bewerbungen sind per Post direkt an den jeweiligen Programmkoordinator oder das jeweilige Programmbüro zu richten. (Bitte keine Einschreiben oder Päckchen). Zur Erleichterung des Bewerbungsverfahrens stellen einige IJP-Programme Online-Bewerbungsformulare auf ihren Webseiten zur Verfügung.
Der Rechtsweg ist bei allen IJP-Ausschreibungen ausgeschlossen
Anworten auf häufige Fragen finden Sie hier.