Jedes IJP-Programm hat seine eigenen Bewerbungsbedingungen und Programmabläufe. Informationen hierzu befinden sich auf der entsprechenden Webseite. Einige häufig gestellte Fragen, die alle Programme betreffen, finden Sie hier. Bei weiteren Fragen können Sie gerne den jeweiligen Programm-Koordinator kontaktieren. Die Kontaktadresse befindet sich auf der entsprechenden Webseite.
Was passiert nach dem Programm?
Über die Stipendienaufenthalte hinaus organisieren die IJP ein Alumni-Netzwerk, um den Kontakt unter ehemaligen Programmteilnehmern aufrecht zu erhalten und zu fördern. Dazu dienen regelmäßige Alumni-Treffen (Dinner, Gesprächsrunden), Recherchereisen und Newsletter. So bleiben die mittlerweile mehr als 1600 ehemaligen Stipendiaten aus mehr als 40 Staaten untereinander, mit den IJP und mit ihren Gastmedien in Verbindung.
Wie sieht die Betreuung vor Ort aus?
Die IJP erwarten von allen Stipendiaten ein hohes Maß an Eigenständigkeit. Ein eigens ausgearbeitetes Veranstaltungsprogramm im Gastland gibt es nicht. Selbstverständlich stehen die Programmkoordinatoren bei auftretenden Fragen oder Schwierigkeiten hilfreich zur Seite.
Wer kann sich bewerben?
Die IJP fördern hochqualifizierte Redakteure, Reporter und freie Autoren aller Mediengattungen (Print, TV, Radio, Online) in der je nach Programm differenzierenden Altersspanne von 18 bis 40 Jahre.
Entscheidend für die Teilnahme ist nicht ausschließlich die Staatsangehörigkeit der Bewerber, sondern die nationale Anbindung ihrer beruflichen Tätigkeit.
Für die Plätze deutscher Teilnehmer gilt: Deutsche Staatsangehörige und sog. Bildungsinländer können sich immer bewerben, es sei denn, diese sind bereits dauerhaft im programmbezogenen Austauschland beruflich tätig; ausländische Staatsangehörige können sich dann bewerben, wenn ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei einem deutschen Medium liegt.
Für Bewerber aus Österreich oder der Schweiz gelten programmabhängige Sonderregelungen, die beim jeweiligen Programmkoordinator zu erfragen sind. Die Bewerbung ist nicht in allen Programmen möglich.
Für die Plätze ausländischer Teilnehmer gilt: Bewerber mit der Staatsangehörigkeit des Austauschlandes können sich immer bewerben, es sei denn, sie sind bereits dauerhaft in der Bundesrepublik tätig. Andere Staatsangehörige können sich dann bewerben, wenn sie für ein Medium des Austauschlandes und nicht bereits dauerhaft in der Bundesrepublik tätig sind.
Ich arbeite bereits in einem von den IJP betreuten Ländern. Kann ich mich auch von dort aus bewerben?
Nein. Bewerberinnen und Bewerber für ein Stipendium, die bereits am Zielort/Zielland des Programms dauerhaft arbeiten, können nicht berücksichtigt werden. Entscheidend für die Teilnahme ist nicht primär die Staatsangehörigkeit der Bewerber, sondern der Ort ihrer beruflichen Tätigkeit.
Wie und wo kann ich mich bewerben?
Interessenten richten ihre Bewerbungen bitte direkt an die Koordinatoren der einzelnen Programme. Adressen und genaue Bewerbungsbedingungen finden sich auf den jeweiligen Webseiten der Programme.
Kann ich mich nochmals bewerben, wenn ich bereits an einem Programm teilgenommen habe?
Ja, allerdings ist eine Frist von drei Jahren zu beachten, die mit dem Jahr der letzten Programmteilnahme beginnt. Zwischen dem Stipendium und dem Jahr, für das die erneute Bewerbung erfolt, müssen also zwei freie Jahre liegen.
Wie hoch ist das Stipendium?
Je nach Programm betragen die Stipendien zwischen 2.500 Euro und 5.000 Euro. Sie sollen die Ausgaben für den Aufenthalt im Ausland zu einem großen Teil decken. Ein gewisser Eigenanteil der Stipendiatinnen und Stipendiaten wird vorausgesetzt.
Übernehmen IJP die Kosten meines gesamten Arbeitsaufenthalts?
Nein. Das Stipendium besteht aus einer einmaligen Zahlung, deren Höhe vom jeweiligen Programm abhängt. Dieser Betrag ist ein Zuschuss, um die Aufwendungen für Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung während des Auslandsaufenthaltes zu bestreiten. Ein Eigenbetrag, zumindest der deutschen Stipendiaten, wird erwartet.
Wird meine Arbeit beim Gastmedium bezahlt?
Nein, die Arbeit wird in der Regel nicht vergütet. Natürlich ist es möglich, seine Artikel seinem Heimatmedium oder anderen Medien anzubieten.
Wann wird mein Stipendium ausgezahlt?
Das Geld wird kurz vor oder zu Beginn des Stipendiums, meist in der ersten Woche des Arbeitsaufenthaltes überwiesen. Bitte teilen Sie uns dazu Ihre internationale Kontoverbindung mit.
Muss ich die jeweilige Landessprache beherrschen?
In der Regel ja. Es gibt nur wenige Ausnahmen (Asien, Nordeuropa, Niederlande, Israel). Informationen dazu finden Sie unter den jeweiligen Programmbeschreibungen.
Kann ich das Stipendium verschieben?
Das ist abhängig vom jeweiligen Programm. Die Termine der Einführungs- und Abschlusstagung sind verpflichtend, der Arbeitsaufenthalt teilweise verschiebbar. Die Flüge müssen also entsprechend den Terminen gebucht werden.
Wo werde ich wohnen?
Bei der Suche nach einer Unterkunft können entweder die Botschaft oder das Gastmedium, die Stipendiaten des Austauschlandes oder die Alumni des Programms helfen. Soweit gewünscht, geben die IJP gerne deren Kontaktkoordinaten weiter. Für uns wäre es eine große Hilfe, wenn die Teilnehmer selbst eine Unterkunft für andere Stipendiaten zur Verfügung stellen könnten.
Ein Stipendium ist dann nicht zu versteuern, wenn es der Ausbildung dient. Ob dies auch auf ein Stipendium der IJP zutrifft, können nur Sie, Ihr Steuerberater oder das Finanzamt je nach ihren persönlichen Verhältnissen entscheiden.
Bin ich über die IJP versichert?
Nein. Für die Zeit des Programms müssen Sie sich selbst versichern. Die IJP übernehmen in keinem Fall die Kosten aus irgendeinem Versicherungsfall.
Wie kann ich mich vorbereiten?
Der Sinn des Programms ist ein doppelter: Zum einem sollen die Stipendiaten in den zwei Monaten als Gastredakteur in der jeweiligen Redaktion mitarbeiten. Zum anderen erwarten die IJP, dass Sie für Ihre Heimatredaktion (oder andere deutsche Medien) als Korrespondent auf Zeit über Ihr Gastland berichten. Dafür ist es notwendig, sich schon vor der Reise Themen zu überlegen, potentielle Abnehmer Ihrer Beiträge zu suchen bzw. in Ihrer Redaktion nachzufragen, welche Beitragswünsche bestehen.
Die IJP erwarten von allen Stipendiaten ein hohes Maß an Eigenständigkeit. Ein eigens ausgearbeitetes Veranstaltungsprogramm im Gastland gibt es nicht. Selbstverständlich stehen die Programmkoordinatoren bei auftretenden Fragen oder Schwierigkeiten hilfreich zur Seite.
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