Bewerbung

Um eine Teilnahme an den internationalen Stipendienprogrammen und Konferenzen der IJP können sich feste und freie Journalistinnen und Journalisten aller Medienarten bewerben.

Das Mindestalter für die Teilnahme an allen IJP Programmen richtet sich nach der in den jeweiligen Gastländern vorausgesetzten Qualifizierung der Bewerber. Sie sollten mindestens drei Jahre Berufserfahrung mitbringen und nicht älter als 40 Jahre sein. Ausnahmen können mit den Koordinatoren der einzelnen Programme vorab besprochen werden.

Die IJP erwarten Bewerbungen, aus denen die Motivationen der Bewerberinnen und Bewerber eindeutig hervorgehen, indem sie ihr Interesse am betreffenden Programm und am Gastland klar erläutern.

Außerdem setzen die IJP für die Teilnahme an den Auslandsprogrammen gute bis sehr gute englische Sprachkenntnisse voraus; die Kenntnis einer Landessprache ist von Vorteil, aber nicht für jedes Programm Bewerbungsvoraussetzung.

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits am Zielort/Zielland des Programms arbeiten, können nicht berücksichtigt werden. Entscheidend für die Teilnahme ist nicht die Staatsangehörigkeit der Bewerber, sondern der Ort ihrer beruflichen Tätigkeit.


Die Bewerbung um ein IJP-Stipendium muss enthalten:

  • einen tabellarischen, aussagekräftigen Lebenslauf
  • eine Erläuterung des journalistischen Interesses an dem betreffenden Programm
  • eine Beschreibung und Auflistung der journalistischen Pläne im Ausland
  • ein Gutachten über reguläre Tätigkeiten und journalistische Fähigkeiten, ausgestellt vom Ressortleiter oder Chefredakteur; freie Journalisten sollten ein Gutachten ihres wichtigsten Mediums beifügen; das Gutachten sollte nicht älter als drei Monate sein
  • eine Bescheinigung darüber, dass festangestelle Bewerber ggf. für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts von der Redaktion freigestellt sind
  • eine Liste der drei favorisierten Gastredaktionen (und ggf. Orte) im Ausland
  • höchstens fünf schriftliche Arbeitsproben; Fernseh- und Rundfunkjournalisten werden gebeten, als Arbeitsnachweis eine umfassende Liste herausragender Beiträge zusammenzustellen
  • falls möglich, einen glaubhaften Nachweis der Sprachkenntnisse (z.B. Toefl-Test, Sprachzeugnisse oder als Teil des o.g. Gutachtens)

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich, nach Beendigung ihres Auslandaufenthalts einen mehrseitigen Erfahrungsbericht zu verfassen und ihn zusammen mit Kopien/links der im Ausland veröffentlichten Beiträge bzw. Sendeprotokolle an den jeweiligen Programmkoordinator zu schicken.

Die Bewerbungen sind per Post oder E-Mail direkt an den jeweiligen Programmkoordinator oder das jeweilige Programmbüro zu richten. Bitte dazu unbedingt die Hinweise auf den einzelnen Programmseiten beachten. Bitte keine Einschreiben oder Päckchen

Der Rechtsweg ist bei allen IJP-Ausschreibungen ausgeschlossen.